Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt übernehmen.

Diese trägt:

  • die Erstellung des KFZ-Gutachtens
  • eventuelle Anwaltskosten
  • die Reparaturkosten für Ihr KFZ
  • Mietwagengebühren
  • alternativ: Pauschale für Nutzungsausfall
  • Wertminderung des verunfallten Autos

und noch weitere Kosten und Aufwendungen. Die Schadensregulierung summiert sich schnell. Die gegnerischen Versicherungen versuchen ihrerseits, die Schäden klein zu rechnen, zu Ungunsten der Unfallopfer. Unsere unabhängigen KFZ-Gutachter sind garantiert auf Ihrer Seite. Wir handeln in Ihrem Interesse und setzen unsere Arbeitskraft gerne dafür ein, dass Ihr Schaden bald und in angemessener Höhe reguliert wird. Sie sollen zu Ihrem Recht kommen.

Wir sind die erfahrenen Partner an Ihrer Seite.